Das Problem der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern in Deutschland ist seit langem bekannt. Lohndiskriminierung von Frauen wurde bereits im Parlamentarischen Rat 1948/49 skandalisiert und einstimmig dem Schutzauftrag des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern zugeordnet. Ein „Entgeltgleichheitsgesetz“ fehlt jedoch bis heute; die Wirksamkeit des 2017 beschlossenen „Entgelttransparenzgesetzes“ (EntgTranspG) wird bezweifelt. Deutlich konkreter wird die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern unionsrechtlich gefordert, insbesondere vom EuGH.
Trotz dieser klaren Vorgaben gestaltet sich die gerichtliche Durchsetzung der Entgeltgleichheit schwierig. So wirft die kürzlich ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin über die Klage einer Journalistin gegen das ZDF zahlreiche Fragen auf.
Diese Rechtsfragen sollen auf der Tagung der Universität Kassel, des Harriet Taylor Mill-Instituts (HTMI) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit Unterstützung des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI), Frankfurt a.M. näher beleuchtet und diskutiert werden. Neben unionsrechtlichen Vorgaben wird auch analysiert, wie sich das neue EntgTranspG in Zukunft auf vergleichbare Fälle auswirken würde.
Folien der Referierenden:
Entgeltgleichheit: Verfassungsrechtliche Perspektiven
Prof. Dr. Nora Markard
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24. November 2017 von 9:30-17:15 Uhr
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Badensche Str. 52
Gebäude B, Raum 1.01