Die Positionierung der Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zur geplanten Reform zum Thema "Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten" wurde veröffentlicht.

Ohne einen gesetzlichen Anspruch hängt die Realisierung von Mobiler Arbeit/Homeoffice in den meisten Betrieben, weil dort tarifliche oder betriebliche Regelungen fehlen, von der Bereitschaft der Arbeitgeber zur Vereinbarung von Homeoffice ab. Aktuell ist eine "wilde", d. h. unregulierte Homeoffice- landschaft zu finden, das aber kann keine Lösung sein. Die Sachverständigenkommission spricht sich für einen Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten bei entsprechender Flankierung aus. Diese neuen Regelungen sollen auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Bereich der Sorgearbeit positiv beeinflussen.

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